Dienstunfähigkeit bei Beamten im öffentlichen Dienst
Beamtinnen und Beamte, die aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, gelten als dauerhaft dienstunfähig (sogenannte echte Dienstunfähigkeit) (BBG). Eine Beamtin oder ein Beamter kann dienstunfähig sein, wenn sie oder er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt nicht gearbeitet …