Habe ich als Zeitarbeitnehmer Urlaubsanspruch?

Habe ich als Zeitarbeitnehmer Urlaubsanspruch?

Das deutsche Recht ist umstritten. Es verdient Anerkennung dafür, dass es keine Ausnahmen zulässt und die Gleichstellung fördert. Die Urlaubsregelungen sind ähnlich. Jeder Arbeitnehmer, auch Zeitarbeiter, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Zeitarbeitsfirma genehmigt diesen Urlaub. iGZ 6.1 regelt die Urlaubszeit. „Die Ferientermine müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.“

Eine Zeitarbeitsfirma kann nie alle Urlaubspläne des Kundenunternehmens kennen. Zu den arbeitsfreien Tagen gehören Betriebsferien oder Brückentage. Zeitarbeitsfirmen kennen nicht immer die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer. Daraus ergeben sich zwei Urlaubskonstellationen. Das Kundenunternehmen legt den Urlaub fest. Das Unternehmen informiert den Zeitarbeitnehmer, unterschreibt den Urlaubsantrag für das Zeitarbeitsunternehmen und das Unternehmen genehmigt den Urlaubsschein. In Konstellation 2 bespricht der Zeitarbeitnehmer seinen Urlaub mit dem Kundenunternehmen und lässt den Schein dort unterschreiben. Wenn Arbeitnehmer und Kundenunternehmen einverstanden sind, unterschreibt die Zeitarbeitsfirma den Urlaubsschein. Und schon kann der Urlaub beginnen.

Wie viele Urlaubstage stehen einem Zeitarbeiter zu?

Das Bundesurlaubsgesetz begrenzt den Urlaubsanspruch. Befristet Beschäftigte erhalten 20 Urlaubstage in einer 5-Tage-Woche und 24 in einer 6-Tage-Woche. In Tarifverträgen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn dies für die Beschäftigten von Vorteil ist. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wirkt sich auf die Urlaubszeit aus. Nach dem iGZ-Tarifvertrag hat ein einjähriger Arbeitnehmer 24 Tage. Die Urlaubstage erhöhen sich jedes Jahr, bis sie im fünften Jahr 30 Tage erreichen.

Probezeit und Urlaubsanspruch

Zeitarbeitskräfte erhalten erst nach 6 Monaten bei einer Agentur den vollen Urlaub. Während der Probezeit haben Zeitarbeitnehmer/innen Anspruch auf Urlaub. Zeitarbeitnehmer/innen haben in den ersten sechs Monaten ihres Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs. Der erste Urlaub wird in der Regel nach einem Monat der Beschäftigung gewährt. Zeitarbeitnehmer/innen haben erst dann Anspruch auf Urlaub. Abweichungen von dieser Praxis sind möglich, aber das Zeitarbeitsunternehmen sollte sie als „Vertrauensvorschuss“ betrachten.

Kann der Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit verfallen?

Ein Urlaubsanspruch verfällt am Ende des Kalenderjahres gemäß 6.2.4 des iGZ-Tarifvertrags. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Wenn der Anspruch auf Urlaub bestand, aber nicht gewährt wurde oder aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte, kann er im folgenden Jahr noch genommen werden. Zeitarbeitnehmer/innen, die während ihres Urlaubs erkranken und ein ärztliches Attest vorlegen können, haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. In diesen Fällen wird der Urlaub übertragen. Der Urlaub muss bis zum 31. März genommen werden. Andernfalls verfällt der Anspruch.