Transparenzregister Pflicht: Das müssen Unternehmen wissen

Transparenzregister Pflicht: Das müssen Unternehmen wissen

Das Thema Transparenz in der Wirtschaft hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das Transparenzregister ist dabei eines der wichtigsten Instrumente, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen. In diesem Blogbeitrag möchten wir auf die Transparenzregisterpflicht für Unternehmer eingehen und in einem informativen und positiven Ton die Chancen für Unternehmen aufzeigen, die ihren Pflichten in diesem Bereich nachkommen. Denn Transparenz bedeutet nicht nur bürokratische Hürden, sondern kann auch Vertrauen schaffen und damit das Image des Unternehmens stärken.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein zentrales, elektronisches Register in Deutschland, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sowie Trusts und diesen nach Struktur und Funktion ähnlichen Rechtsgestaltungen sammelt und speichert. Ziel des Registers ist es, die Transparenz im Wirtschaftsverkehr zu fördern und dadurch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren.

Wer ist verpflichtet, sich in das Transparenzregister eintragen zu lassen?

Die Transparenzregisterpflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind. Dies sind insbesondere GmbHs, AGs, UGs, KGs und eingetragene Vereine (e.V.). Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind hingegen Unternehmen, deren wirtschaftlich Berechtigte bereits aus anderen öffentlichen Registern, z.B. dem Handelsregister, ersichtlich sind.

Corestone Legal über das Transparenzregister

Das von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es wurde im Juni 2017 zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt. Ziel und Zweck des Registers ist es, Informationen über die hinter einem Unternehmen stehenden natürlichen Personen zu bündeln und die Transparenz der Geschäftstätigkeit zu erhöhen. Dies trägt dazu bei, missbräuchliche Aktivitäten wie Geldwäsche, Steuerdelikte und Terrorismusfinanzierung zu verhindern (Quelle: https://www.corestonelegal.de/transparenzregister).

Mit Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) am 1. August 2021 sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, sich unaufgefordert in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Als wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens gelten natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Das TraFinG erhöht die Transparenz über Vereinigungen und deren wirtschaftlich Berechtigte und ermöglicht den nationalen und europaweiten Austausch relevanter Informationen. Unternehmen müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses an das Transparenzregister übermitteln. Verstöße gegen die Mitteilungspflichten können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro bei einfachen Verstößen und bis zu 1 Million Euro bei schwerwiegenden, vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen geahndet werden.

Einsicht in das Register haben nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanz- und Versicherungsdienstleister sowie bestimmte Behörden. Die Öffentlichkeit hat nur eingeschränkten Zugang zu den im Register gespeicherten Daten.

Die Rechtsanwälte von Corestone Legal aus Frankfurt bieten Unterstützung bei der Eintragung in das Transparenzregister. Sie helfen den Unternehmen, ihrer Meldepflicht einfach, schnell und rechtssicher nachzukommen, indem sie die erforderlichen Angaben entgegennehmen und den Eintragungsprozess für sie abwickeln.

Warum ist die Eintragung in das Transparenzregister für Unternehmen so wichtig?

Die Transparenzregisterpflicht ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmer, sich positiv zu profilieren und Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Investoren zu schaffen. Indem ein Unternehmen offen legt, wer hinter ihm steht und wie die Eigentums- und Kontrollstrukturen aufgebaut sind, demonstriert es Transparenz und Integrität. Gerade in einer Zeit, in der zunehmend Wert auf ethische Geschäftspraktiken gelegt wird, kann dies für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein.

Was passiert bei Verstößen gegen die Transparenzregisterpflicht?

Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister nicht nachkommen, drohen empfindliche Bußgelder. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann im Einzelfall bis zu 100.000 Euro betragen. Zudem wird die fehlende Eintragung als Ordnungswidrigkeit gewertet, die zu einer negativen Bewertung des Unternehmens und zu einem Vertrauensverlust bei Kunden, Lieferanten und Investoren führen kann.

Transparenzregister für Vereine

Das Transparenzregister hat nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine in Deutschland eine große Bedeutung. Als juristische Personen des Privatrechts unterliegen auch eingetragene Vereine (e.V.) der Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister. In diesem Abschnitt werden wichtige Aspekte und Pflichten für Vereine im Zusammenhang mit dem Transparenzregister erläutert.

Warum sind Vereine betroffen?

Ziel des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen strafbaren Handlungen, die über juristische Personen wie Vereine abgewickelt werden können. Durch die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister werden die Eigentums- und Kontrollstrukturen hinter solchen Organisationen transparent und nachvollziehbar.

Wer gilt bei Vereinen als wirtschaftlich Berechtigter?

Bei eingetragenen Vereinen sind die wirtschaftlich Berechtigten in der Regel die Vorstandsmitglieder, da diese die Geschicke des Vereins lenken und somit eine Kontrollfunktion ausüben. In bestimmten Fällen, z.B. bei Stiftungen oder Treuhandvereinen, können auch andere natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte gelten.

Expertentipps zur Eintragung ins Transparenzregister

Experten empfehlen, die Transparenzregister Pflicht ernst zu nehmen undfrühzeitig alle notwendigen Schritte für die Registrierung einzuleiten. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten: Zunächst sind diejenigen Personen zu identifizieren, die direkt oder indirekt einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben. Dazu zählen beispielsweise Anteilseigner, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals halten.
  • Erhebung der erforderlichen Daten: Für die Eintragung in das Transparenzregister sind bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten erforderlich. Dazu gehören unter anderem Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.
  • Nutzung des elektronischen Anmeldeverfahrens: Die Anmeldung zum Transparenzregister erfolgt in der Regel elektronisch über das Online-Portal des Registers. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, bei der auch eine elektronische Identifizierung des Antragstellers erfolgt.
  • Aktualisierung von Eintragungen: Unternehmen sind verpflichtet, Änderungen der eingetragenen Daten unverzüglich dem Transparenzregister mitzuteilen. Dies betrifft z.B. die Veräußerung von Anteilen oder Änderungen in der Geschäftsführung.
  • Dokumentation der Due Diligence: Um im Falle einer Prüfung die ordnungsgemäße Erfüllung der Transparenzregisterpflicht nachweisen zu können, empfiehlt es sich, alle getroffenen Maßnahmen und Ermittlungsergebnisse sorgfältig zu dokumentieren.

Die Transparenzregisterpflicht ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, sondern bietet auch die Chance, durch Transparenz und Offenheit Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Investoren zu schaffen. Wer frühzeitig alle notwendigen Schritte zur Eintragung in das Transparenzregister einleitet und die Eintragungen aktuell hält, kann sich langfristig einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und das Image des Unternehmens stärken. Experten raten daher, sich intensiv mit den Anforderungen des Transparenzregisters auseinanderzusetzen und die Chancen der Eintragung aktiv zu nutzen.